sciatori e tariffe per lo skipass della skiarea di livigno

Regelungen

Verein Skipass Livigno

Dekoration

Pistenregeln

im Skigebiet Livigno

Hinsichtlich der Bedingungen zur Nutzung der Pisten seitens der Skifahrer wird auf das Regionalgesetz Nr. 26 vom 8. Oktober 2002, die Regionalverordnung Nr. 22 vom 6. Dezember 2003 und den Standardvertrag für die Nutzung der Skigebiete in der Region Lombardei verwiesen.

Lesen Sie im Standardvertrag für die Nutzung der Skigebiete in der Region Lombardei nach

Verkaufsschalterregelung

Skipass Livigno

Hinsichtlich der Skipass-Verkaufs- und -Nutzungsbedingungen lesen Sie im folgenden Dokument nach: Verkaufsschalterregelung

Hier sind einige Teile der Regelung für eine einfachere Konsultation zusammengefasst.

 

Allgemeine Skipassbedingungen

Der Skipass ist persönlich und nicht übertragbar, ausgenommen davon sind Einzelfahrten und Punktekarten.
Bei Verstoß gegen die einschlägigen Tarif- und Beförderungsbestimmungen, missbräuchlicher Nutzung der Abonnements, Nichtbeachtung der Absperrung von Pisten, Wald- oder Naturschutzgebieten behält sich der Verein Skipass das Recht des entschädigungslosen Entzuges des Skipasses und der Einhebung von Strafen vor.
Es werden regelmäßige Kontrollen vorgenommen.
Auf den Skipisten von Livigno gelten die 10 FIS-Regeln: Hier klicken, um diese abzurufen.
Es gilt Helmpflicht für Skifahrer unter 14 Jahren.

 

Erstattung bei Skiunfall

Der Skipass wird nur im Fall einer Verletzung infolge von Unfall auf einer Skipiste erstattet, die von einem örtlichen Arzt regulär bescheinigt sein muss.
Die Erstattung ist nur für den Skipass der verunglückten Person und nicht für den eventueller Familienangehöriger oder Begleitpersonen möglich, indem der Skipass an einem beliebigen Verkaufsschalter abgegeben wird.
Die Höhe der Erstattung für mehrtägige Skipässe (keine Erstattung für Tages-, Nachmittags- und Vormittagskarten) entspricht der Differenz zwischen gezahltem Preis und dem Preis einer Karte mit gleichem Beginndatum und gleicher Dauer bis zum Tag der letzten Nutzung. Bei Saisonkarten erfolgt die Berechnung unter Berücksichtigung der Wochenanzahl ab der ersten Nutzung: Es ist keine Erstattung vorgesehen, wenn bereits über 9 Wochen seit der ersten Nutzung vergangen sind.
Es ist keine Erstattung für Skipässe bei Schlechtwetter, Verlust, Diebstahl, Krankheit, vorzeitiger Abreise, Defekt, Schließung der Anlagen und für Skipass Free vorgesehen.

 

Skipassverlust

Bei Verlust des Skipasses kann die Ausstellung eines Duplikats unter Angabe der Kartennummer und/oder der zur Bestimmung des Codes notwendigen Daten (z.B. Vor- und Nachname bei auf Namen ausgestellten Karte) angefordert werden.
Die Kosten für die Ausstellung eines Duplikats betragen 20,00 € plus 5,00 € Kaution für die Keycard.
Bei Wiederfinden des Skipasses ist keine Erstattung für die Kosten der Duplikatsausstellung vorgesehen.

 

Anwendung der Skipasstarife bei Saisonwechsel

Bei Skipässen, deren Gültigkeit zwei Saisonen betreffen, wird bis 14 Tage der Preis der Mehrheit der Tage in der einen oder der anderen Saison berechnet und bei gleicher Tagesanzahl der höhere Tarif angewendet.
Ab dem 15. Tag wird der Preis aufgrund der durchschnittlichen Tageswerte jedes Zeitraums berechnet.

Beispiele:

  • Für einen 7 Tages - Skipass, der 3 Tage in einer Saison und 4 Tage in der Hochsaison gültig ist, kommt der Hochsaisonpreis zur Anwendung.
  • Für einen 6 Tages - Skipass, der 3 Tage in der Zwischensaison und 3 Tage in einer Saison gültig ist, kommt der Zwischensaisonpreis zur Anwendung.
  • Für einen 15 Tages - Skipass, der 8 Tage in der Hochsaison und 7 Tage in der Zwischensaison gültig ist, wird der Preis wie folgt berechnet: 8/15 Preis 15 Tage Hochsaison + 7/15 Preis 15 Tage Zwischensaison.
Keine Rückerstattungsrichtlinie für Online-Käufe

Der online erworbene Skipass ist unter keinen Umständen erstattungsfähig.