FIS-Verhaltensregeln
Bestimmungen und Verbote für die Sicherheit auf den Skipisten
Verhaltensregeln für Skifahrer
Die „Straßenverkehrsordnung” für die Skipisten
Die Fédération Internationale de Ski (FIS) verfasste erstmals 1967 Bestimmungen für das richtige Verhalten auf den Skipisten. Die aktuelle Fassung der FIS-Regeln geht auf das 2002 zurück, wurde im Rahmen des Kongresses von Portorose erstellt und betrifft die Disziplinen Alpinski, Snowboard und Langlauf.
Skifahrer und Snowboarder müssen die FIS-Regeln, die das beispielhafte Verhalten eines vorsichtigen, gewissenhaften und aufmerksamen Skifahrers zusammenfassen, kennen und beachten. Wird ein Unfall durch Missachtung dieser Regeln verursacht, können die betreffenden Skifahrer oder Snowboarder als schuldig angesehen werden und für die sich daraus ergebende Haftung zur Verantwortung gezogen werden.
1. Rücksicht auf die anderen
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet. Außer für ihr Verhalten auf der Piste sind Skifahrer und Snowboarder auch für ihre Ausrüstung und deren allfälligen Mängel verantwortlich, auch wenn diese neu und fortschrittlich ist.
2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Überhöhte Geschwindigkeit ist oft Ursache für Unfälle, weil dadurch die Sicht eingeschränkt und ein Kontrollverlust verursacht werden können. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Schnee-, Gelände- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
Skifahrer und Snowboarder müssen ihre Kunststücke vornehmen, ohne dabei andere zu behindern, und in der Lage sein, jederzeit anzuhalten. In überfüllten Bereichen mit beschränkter Sicht, wie z. B. am Pistenanfang und -ende sowie in den Zonen des Skiliftzugangs müssen sie sich langsam und in seitlichen Bereichen bewegen.
3. Wahl der Fahrspur
Der vorne fahrende Skifahrer oder Snowboarder hat immer Vorrang. Der von oben kommende Skifahrer oder Snowboarder kann seine Fahrspur wählen, da er eine dominierende Position hat und muss daher die Richtung so wählen, dass das Risiko einer Kollision mit einem vor ihm talwärts fahrenden Skifahrer oder Snowboarder vermieden wird. Der von hinten kommende Skifahrer oder Snowboarder, der in derselben Fahrtrichtung wie ein anderer fährt, muss so viel Abstand halten, dass die Bewegungsfreiheit eines vor ihm Fahrenden nicht beeinträchtigt wird.
4. Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine (willkürlichen und unwillkürlichen) Bewegungen genügend Raum lässt. Der Überholende ist für sein Manöver verantwortlich und muss dieses so vornehmen, das der/die Überholte nicht in Schwierigkeiten gebracht wird: Diese Verantwortung gilt für das gesamte Manöver, auch im Fall des Überholens von auf der Piste stehenden Skifahrern oder Snowboardern.
5. Einfahren und Anfahren
Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren, eine Piste bzw. einen Brems-/Übungsbereich überqueren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. Das gleiche Verhalten gilt auch für Skifahrer, die nach einem Halt wieder anfahren.
Wenn sich Skifahrer oder Snowboarder langsam bewegen, müssen sie immer auf schnellere Skifahrer achten, die hinter oder vor ihnen fahren. Besondere Achtsamkeit ist für Snowboarder und Skifahrer mit Carvingskiern in den Kurven beim Aufwärtsschwingen gegen die Abfahrtsrichtung geboten.
6. Anhalten
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not mitten auf der Skipiste, an für die Abfahrt unvermeidlichen und unübersichtlichen Stellen aufzuhalten. Halten Sie niemals an Stellen an, wo die Piste sehr eng, die Sicht eingeschränkt ist oder die Gefahr besteht, von talwärts Fahrenden nicht gesehen zu werden. Auf engen oder nicht besonders breiten Pisten darf man nur an einem der beiden Pistenrande anhalten.
Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss die Unfallstelle schnell freimachen, indem er sich so rasch wie möglich zu einem der beiden Pistenrande begibt.
7. Aufstieg und Abstieg
Wenn man sich gegen die normale Abfahrtsrichtung bewegt, kann es zu unvorhergesehenen Situationen und der Bildung von Hindernissen kommen, die nicht rechtzeitig wahrgenommen und bewertet werden können. Ein Skifahrer oder Snowboarder, der auf der Piste aufsteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen. Das gleiche Verhalten ist auch Personen vorgeschrieben, die zu Fuß auf der Piste auf- oder absteigen. Für Skifahrer und Snowboarder sind allfällige tiefe Spuren von an der Piste aufsteigenden Fußgängern sehr gefährlich.
8. Beachten der Zeichen
Auf den Pisten sind im Interesse aller Wegweiser und Zeichen für Gefahr, Verlangsamung, Engstelle, Sperrung oder anderes angebracht, um Unfälle zu vermeiden: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisierung beachten.
Die verschiedenen Schwierigkeitsgrade sind von der schwierigsten zur leichtesten Piste mit den Farben Schwarz, Rot, Blau und Grün angegeben: Skifahrern und Snowboardern steht es frei, die von ihnen bevorzugte Piste auszuwählen.
9. Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet. Obwohl auf den Skipisten keine entsprechende gesetzliche Pflicht herrscht (da ein organisierter Rettungsdienst vorgesehen ist), muss man sich nach seinen Fähigkeiten bemühen, Erste Hilfe zu leisten, die Rettung zu rufen, den Bereich, in dem sich der/die Verunglückte befindet, zu begrenzen und die talwärts fahrenden Skifahrer auf den/die Verletzten aufmerksam machen.
10. Ausweispflicht
Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben, zur Erstellung eines korrekten Unfallberichts seitens des Notfalls- oder Rettungsdienstes beitragen, um eine allfällige zivil- und strafrechtliche Haftung zu ermitteln.